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Elternverband Ruhr e.V.
Unterdorfstr 19
45143 Essen

An die Ministerin

Barbara Sommer

Ministerium für Schule und Weiterbildung

des Landes NRW

Völkingerstr 49

40221 Düsseldorf


                                                                                               
Essen, den 11.07.2009

Türkischverbot an Schulen

 

Sehr geehrte Frau Ministerin Sommer,

wir möchten uns mit diesem Schreiben in einer für uns äußerst wichtigen Angelegenheit an Sie wenden und Sie bitten sich unmittelbar dieser Problematik anzunehmen.

 

Es geht um folgende Vorfälle, die mittlerweile nicht mehr vereinzelt an den Schulen in NRW auftreten und uns von verschiedenen Seiten herangetragen wurden, mit der ausdrücklichen Bitte dies an Sie weiterzuleiten.

 

1.       Den türkischen Schülern wird an mehreren Schulen untersagt in den Pausen ( auf dem Schulhof, im Flur etc. ) in ihrer Muttersprache zu sprechen.

2.       Türkische Eltern sollen sich ebenfalls nicht auf dem Schulgelände mit ihren Kindern auf Türkisch unterhalten. In einem konkreten Fall brachte die türkische Mutter ihrem Kind das vergessene Pausenbrot vorbei und übergab es ihm auf dem Schulhof. Die aufsichtführende deutsche Lehrerin wandte sich an die türkische Mutter und sagte zu ihr: „ Sie dürfen hier nicht türkisch sprechen. Sie müssen sich mit Ihrem Kind auf Deutsch unterhalten.“

3.       Mehrere türkische Lehrerinnen und Lehrer wurden und werden seitens ihrer deutschen Kolleginnen und Kollegen ständig darauf angesprochen, sich mit den türkischen Schülern außerhalb des Unterrichts nicht in Türkisch zu unterhalten. Dabei wird unter anderem auch folgende Äußerung getätigt wie: „Vergessen Sie nicht, Sie sind hier an einer deutschen Schule. Hier wird deutsch gesprochen! “ Der Tonfall ist nicht immer kollegial. Selbst bei Gesprächen unter den türkischen Lehrerinnen und Lehrern halten sich deutsche Kolleginnen und Kollegen berechtigt, Diese darauf hinzuweisen, sich nur noch auf Deutsch zu unterhalten.

 

Türkische Eltern empfinden es als unhöflich und respektlos, wenn sie sich in türkischer Sprache an eine türkische Lehrperson wenden und diese unverständlicherweise auf Deutsch antwortet. Oftmals kommt es zu Kommunikationsschwierigkeiten und Streitigkeiten. Die türkische Lehrperson wird nicht mehr als vertrauenswerte Bezugsperson angesehen, was wiederum den Zugang der Schule zu den türkischen Eltern erheblich erschwert. Diese besorgniserregenden Vorfälle werden unseren Vereinen und Verbänden in letzter Zeit immer häufiger angetragen.

 

Hinsichtlich dieses umfassenden Türkischverbotes berufen sich einige Schulen auf eigene Schulordnungen, in denen es unter anderem heißt: „ Ich bin höflich. Ich spreche Deutsch, damit mich alle verstehen.“ Eine sehr unscheinbare Regelung, die jedoch in der Umsetzung im Schulalltag die Rechte der türkischen Schüler, der türkischen Eltern als auch der türkischen Lehrer erheblich verletzt. Dabei handelt es sich insbesondere bzgl. der Schüler nicht mehr um einfache hinnehmbare erzieherische Maßnahmen. Ganz im Gegenteil sehen wir in jedem ausgesprochenen Türkischverbot gegenüber den türkischen Schülern (außerhalb des Unterrichtes) einen Eingriff in das Grundrecht der freien Entfaltung der Persönlichkeit aus Art. 2 Abs. 1 GG. In jedem Verbot, keine andere Sprache als Deutsch zu sprechen liegt auch ein Verstoß gegen Art. 2 Abs. 2 b der Antirassismusrichtlinie 2000/43 EG vor. Unabhängig davon, unterliegt ein solch erheblicher Eingriff dem Gesetzesvorbehalt. Ein solches Gesetz liegt jedoch nicht vor. Seine Verfassungsmäßigkeit wäre auch höchst zweifelhaft.

 

Folgende Gründe bzw. Ziele werden im Rahmen des Türkischverbotes ständig vorgetragen:

(a) Wahrung von Respekt

(b) Vermeidung von Konflikten.

(c) Erlernen der deutschen Sprache

 

Zu a: Das Sprechen einer anderen Sprache als der Deutschen innerhalb der Pause wird als „Respektlosigkeit“ gewertet. Allein diese Aussage ist diskriminierend, da die andere Sprache bzw. Kultur abgewertet wird. Hier liegt noch nicht mal ein legitimes Ziel für einen Eingriff vor.

 

Zu b: Die Behauptung das Sprechen einer anderen Sprache als der Deutschen führe regelmäßig zu Konflikten ist nur eine Annahme. Es gibt andere Mittel zur Vermeidung von Konflikten als das Aussprechen eines Türkischverbotes, z.B. die Förderung interkultureller Kompetenz. Diesbezüglich könnte man sogar ein eigenständiges Unterrichtsfach einführen. Voraussetzung ist natürlich wiederum, dass auch die Lehrkräfte in dieser Hinsicht gezielt ausgebildet werden.

 

Die türkischen Schüler berichten oftmals, dass sie in der Schule vielen Vorurteilen, sei es seitens der Lehrer als auch seitens der Mitschüler, ausgesetzt sind und es meist nicht schaffen dagegen anzukämpfen. Sie fühlen sich oft alleingelassen und erniedrigt. An diesem Punkt ist noch eine ganze Menge Arbeit zu leisten! Als Einwanderungsland sollte sich die Bundesrepublik Deutschland nun endlich diesen Herausforderungen stellen und Integration als ein beidseitiges Bemühen um ein Miteinander verstehen. Man könnte hier durchaus in den Schulen anfangen und pädagogische Methoden finden wie man die Menschen mit und ohne Migrationshintergrund zusammenführt und Vorurteile abbaut. Wir erinnern an Einstein, der sagte: „Vorurteile abzubauen ist schwieriger als ein Atom zu spalten.“ Durch Verbote wird dies nicht zu erreichen sein. Ganz im Gegenteil werden diese nur zu Trotzreaktionen führen. Diese Art von Verboten führt eher zur Distanzierung der Migranten von der einheimischen Bevölkerung. Man sollte eher nach Vorschlägen suchen, wie man die Schüler für die Gesellschaft gewinnen kann. Hier müssen dringend Konzepte gesucht und entwickelt werden. Vorbildhaft ist hier insbesondere das Konzept der Schule in Toronto/Kanada, in der die Förderung der einheimischen Kulturen und Sprachen zum Schulkonzept gehört.

 

Zu c: Gute Kenntnisse in der deutschen Sprache sind insbesondere für das Berufsleben und auch für das gesellschaftliche Leben in Deutschland von äußerster Wichtigkeit. Dieser Bedeutung sind wir uns durchaus bewusst. Diesbezüglich halten wir Fördermaßnahmen sogar für dringend geboten, damit die türkischen Schüler mit ihren deutschen Mitschülern im Unterricht mithalten können. Dieser positive Zweck – das Erlernen der deutschen Sprache - darf jedoch nicht so weit gehen, den Schülern in der Pause das Sprechen ihrer Muttersprache zu verbieten. Das Persönlichkeitsinteresse der Schüler geht hier dem Unterrichtsauftrag vor. Die Pause ist dafür da, dass sich die Schüler – natürlich ohne Verletzung der Rechte anderer – frei entfalten und „austoben“ können, so dass sie in der nächsten Unterrichtsstunde wieder in der Lage sind konzentriert mitzuarbeiten.

 

Hier, insbesondere im Bereich der Sprache Fesseln zu setzen, halten wir nicht nur in juristischer, sondern auch in pädagogischer Hinsicht für unzulässig. Weiterhin möchten wir an dieser Stelle anmerken, dass es nicht gerechtfertigt ist die Muttersprache und die deutsche Sprache als Zweitsprache gegeneinander auszuspielen bzw. die Sprachen in einem Entweder-Oder –Verhältnis zu setzen. Zahlreiche Sprachwissenschaftler haben bewiesen, dass das Erlernen und die Förderung der Muttersprache das Erlernen einer Fremdsprache erleichtert und fördert. Nicht zu vergessen ist, dass das Erlernen der Muttersprache eine Basisbedingung für die Identitätsbildung des Kindes ist.

 

Abschließend möchten wir erneut an Sie appellieren diese Problematik ernst zu nehmen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, damit die oben beschriebenen diskriminierenden Vorfälle ein Ende finden, insbesondere der Integration wegen! Aufgrund der Dringlichkeit der Angelegenheit bitten wir zeitnah um Ihre Stellungnahme.

 

Hochachtungsvoll

 

Dr. Ali Sak

 

 
 
   
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