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Norbert Müller...

30. März 2008, Düsseldorf

Demonstration und Kundgebung  „Hand in Hand für die Muttersprache“

Rede: Norbert Müller, stellvertr. Landesvorsitzender GEW NRW

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

die Frage des Muttersprachenunterrichts hat uns in den letzten Jahren in NRW mächtig beschäftigt. Ich kann mich noch gut daran erinnern: Als Ende 2002 rund 1/3 der Lehrerstellen gestrichen wurden, haben wir hier vor dem Landtag gemeinsam demonstriert und anschließend dem Landtagspräsidenten mehr als 60.000 Unterschriften gegen  die Streichung  von 450 Stellen überreicht.

 

Erfolgreich waren wir dabei leider nicht.

Und es hat uns ja auch nichts genutzt, dass der damalige Oppositionsführer Jürgen Rüttgers und die FDP sich mit uns solidarisiert haben. Jedenfalls hat der Regierungswechsel von Rot-Grün zu Schwarz-Gelb keinesfalls dazu geführt, dass die Kürzungsorgie wieder rückgängig gemacht wurde.

 

Zum Thema Glaubwürdigkeit von Politik müssen wir feststellen:

Die „Integrationsinitiative NRW“, ein  Beschluss des Migrationsausschusses  auf  den sich ausnahmslos alle Landtagsparteien nach dem ersten PISA-Schock im Jahre 2001 geeinigt hatten, ist offensichtlich das Papier nicht wert, auf dem er geschrieben stand.

 

Um es deutlich zu sagen:

Das  Bekenntnis zur  „Förderung der natürlichen Mehrsprachigkeit“, bei dem der Muttersprachliche Unterricht zu einem „ordentlichen Unterrichtsfach“ werden sollte, wird von der nordrhein-westfälischen Landesregierung mit Füßen getreten. Das gilt für Kindertageseinrichtungen und Schulen gleichermaßen.

 

Betrachtet man den Entwurf des vorliegenden Erlasses zur Neuregelung des Muttersprachlichen Unterrichts, so kündigt sich hier eine weitere Rolle rückwärts in der Integrationspolitik des Landes NRW an.

 

Da kann man den Initiatoren der heutigen Demonstration nur dankbar dafür sein, dass sie kurzfristig zum Protest aufgerufen haben!

 

Und Ihnen, meine Damen und Herren, die Sie an diesem Sonntagnachmittag in so großer Zahl zur Demo nach Düsseldorf gekommen sind, ein ebenso großes Kompliment und herzlichen Dank!

 

Zum vorliegenden Erlass möchte ich hier nur vier Kernkritikpunkte nennen:

 

1. Kritikpunkt

Der Erlass ignoriert die Erkenntnisse der Sprachentwicklungsforschung.

Demnach muss  die Muttersprache früh und systematisch gefördert werden.

 

Die Muttersprache bildet quasi die Basis für alles weitere sprachliche Lernen und für die allgemeine intellektuelle Entwicklung. Die Ausbildung der Muttersprache ist also Voraussetzung für ein erfolgreiches Lernen der Zweitsprache, in unserem Fall Deutsch. Versäumnisse in dieser frühen Phase sind kaum noch zu beheben.  Völlig unverständlich ist es deshalb, dass die Grundschulen im Erlassentwurf kaum noch in den Blick genommen werden.

 

Um es deutlich zu sagen: Wir brauchen nicht weniger, sondern mehr muttersprachlichen Unterricht an den Grundschulen. Und wir brauchen ihn in einem integrierten Modell. Er muss Bestandteil des Regelunterrichts werden!

 

2. Kritikpunkt

Es ist zu begrüßen, dass die zukünftigen Lehrkräfte für den Muttersprachlichen Unterricht ihre Ausbildung nach deutschem Recht absolvieren und sie somit nicht mehr Lehrkräfte zweiter Klasse sein sollen. Allerdings stellt sich die Frage, wo das geschehen soll. Die entsprechenden Studiengänge und Kapazitäten an den Hochschulen des Landes sind nicht in Sicht. Die GEW erwartet vor diesem Hintergrund, dass der GEW-Vorschlag, die Ausbildung über ein begleitendes Studium an der Fern-Uni Hagen für alle 19 Muttersprachen des muttersprachlichen Unterrichts sicherzustellen, endlich umgesetzt wird!

 

3. Kritikpunkt

Es ist geradezu absurd, wenn in Ermangelung einer Ausbildung in der Muttersprache ein Sprachzertifikat in der Herkunftssprache genügen soll, um eine Muttersprache zu unterrichten. Zudem gibt es dieses Zertifikat für bestimmte Sprachen, so auch türkisch, gar nicht! Um es deutlich zu sagen: Ohne Ausbildung zur Vermittlung einer Sprache kann niemand qualifiziert eine Sprache unterrichten. An keiner deutschen Schule im Ausland dürfte eine deutsche Lehrkraft Deutsch unterrichten, die keine fachliche Qualifikation dazu hätte. Das muss auch der Qualitätsstandard für NRW-Schülerinnen und –Schüler sein, die in einer Muttersprache unterrichtet werden. ‚Muttersprache light’ lehnen wir eindeutig ab.

 

4. Kritikpunkt

Wir wollen auch keine Konsulatslehrkräfte, sondern ausschließlich Lehrkräfte, die nach deutschem Recht ausgebildet werden und unterrichten. Der Fehler der 60-er Jahre darf sich auf keinen Fall wiederholen. Wir brauchen vielmehr Lehrkräfte, die das NRW-Schulsystem, die Inhalte der übrigen Fächer und die Lebenswirklichkeit und Problemlagen der Kinder und Jugendlichen kennen. Wir brauchen Lehrkräfte, die über Unterrichts-Qualifikationen zur Mehrsprachigkeit verfügen und nicht solche, die irgendwie eine Sprache sprechen und schreiben können. Wir brauchen Lehrkräfte, die unter der staatlichen Schulaufsicht die jeweilige Muttersprache unterrichten. Nur dann kann Muttersprache ein gleichwertiges, versetzungsrelevantes Fach werden.

 

Soweit nur zum vorliegenden Erlassentwurf, der in den nächsten Wochen und Monaten sicherlich noch heiß in den zuständigen Gremien des Landtags, aber wohl auch in der Öffentlichkeit diskutiert werden wird.

 

Betrachtet man die Situation der Kinder und Jugendlichen mit Migrationshintergrund in diesem Lande, so kann man nur tief erschrocken darüber sein, wie hoch die Quote der Bildungsverlierer unter ihnen ist und wie sehr sie auf dem Lehrstellen- und Arbeitsmarkt abgehängt werden.

 

Dass ist nicht nur integrationswidrig, sondern menschenverachtend. Es ist auch deshalb bedrückend, weil es weltweit einzigartig ist.

 

Die Ursachen hierfür liegen  sicherlich nicht allein in der mangelnden sprachlichen Förderung und Ausbildung, sondern auch in einem selektiven Schulsystem, dass es in entwickelten Industriestaaten sonst nirgendwo gibt.

 

Auf einem großflächigen Poster einer Schule in Göteborg (Schweden) habe ich folgende Sätze gelesen:

 

„Der Weg zu einer neuen Sprache geht durch die eigene Sprache. Einwanderer haben das Recht, ihre Muttersprache in der Vorschule und der Schule weiter zu entwickeln.“

 

In Schweden sind solche Sätze kein leeres Bekenntnis. Dort haben alle Schülerinnen und Schüler ein Recht auf muttersprachlichen Unterricht. Von diesem Ziel sind wir in NRW meilenweit entfernt.

 

Wenn wir gegenwärtig darum kämpfen, weitere Verschlechterungen zu vermeiden, tun wir das in dem Wissen darum, dass ein integrierter Unterricht in der Muttersprache eine wichtige Voraussetzung für die Verbesserung der Bildungschancen von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund ist.

 

Wenn unser Kampf erfolgreich sein soll, müssen wir ihn gemeinsam mit den Betroffenen aus allen Muttersprachen führen.

 

Die GEW steht fest an Ihrer Seite.

 

 
   
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